27 fährdet. Der Beschuldigte litt zudem offensichtlich stark darunter, dass schriftliche Details über sein Privatleben aufgrund des Strafverfahrens bei Staatsanwaltschaften von zwei Kantonen und in mehreren Strafverteidigungskanzleien gelandet sind (vgl. pag. 647 Z. 5 ff.) und war in ständiger Angst um seinen Ruf. Er nahm aufgrund des Strafverfahrens auch eine Therapie in Anspruch, welche er aber mittlerweile abgeschlossen hat (pag. 647 Z. 12).