Das am 13. Februar 2021 wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung eröffnete und bis zum vollumfänglichen oberinstanzlichen Freispruch über zwei Jahre dauernde Strafverfahren war für ihn aufgrund seines Berufs besonders einschneidend. Eine rechtskräftige Verurteilung hätte eine Meldung an die L.________ (Behörde) nach sich gezogen. Zudem war die Strafuntersuchung auf dem Strafregisterauszug über den Beschuldigten (pag. 457) ersichtlich, wobei es notorisch ist, dass von I.________ (Berufsbezeichnung) in der Berufswelt ein einwandfreier Leumund verlangt wird.