b) von rund 50%. Vor allem unter diesem Blickwinkel bzw. unter Berücksichtigung der Kriterien nach KAG erscheint ein Honorar von CHF 6’500.00 (= 50% Ausschöpfung des Tarifrahmens) als angemessen. Die Auslagen können pauschal mit 3 Prozent des Honorars berechnet werden, wobei hierfür vom Honorar zum Stundenansatz für die Entschädigung der amtlich be-