Faktoren, wie bspw. Pauschalen und Prozente im Unterhaltsrecht, Prozentlisten für die Beurteilung von Mietzinsreduktionen, Prozentabzüge zur Berechnung des Tagessatzes etc. Mit der Anwendung eines Stundenansatzes wird denn auch nicht die Kriterienbemessung innerhalb des Tarifrahmens ersetzt, sondern dem geltend gemachten Zeitaufwand der Verteidigung ein finanziell quantifizierbarer Wert zugeordnet und somit eine mit anderen Fällen vergleichbare Positionierung innerhalb des Tarifrahmens plausibilisiert.