der Polizist ihn bei dieser Befragung mehrmals gefragt habe «Heiterse nid wäggstosse?» (pag. 648 Z. 5 ff.). Tatsächlich ist angesichts der Protokollierungsform dieser Einvernahme vom 13. Februar 2021 nicht davon auszugehen, dass sämtliche Aussagen ab pag. 102 Z. 26 ohne jegliche Zwischenfragen des befragenden Polizisten spontan geäussert wurden. So wird man den Beschuldigten bspw. auch gefragt haben, ob abgemacht gewesen sei, dass sie bei ihm übernachte (pag. 103 Z. 40 f.). Auch der Aussage «Sie hat mir nicht irgendwie weggestossen oder so, ich bin selber weg.» (pag. 103 Z. 47 f.) wird eine konkrete Frage vorausgegangen sein.