19 sei für sie klar gewesen, dass er gewusst habe, was er gerade gemacht habe (pag. 438 Z. 168 f.). Entscheidend für die Wahrnehmung und die Einordnung der Situation war letztendlich offenbar das Telefongespräch mit ihrem Ex-Freund, dem Polizisten G.________. Sie hatte ihn angerufen, als sie in Bern in den Zug Richtung Spiez stieg (pag. 22). Auch als sie ihn angerufen habe, habe sie es so empfunden, dass sie nicht habe sagen können, dies sei passiert. Sie habe nicht gewusst, wie sie dies habe deuten sollen.