643 Z. 17 ff.). Für ihren Eindruck, ob der Beschuldigte ihren entgegengesetzten Willen wahrgenommen hatte oder nicht, spielte für sie offensichtlich auch sein Verhalten nach dem Geschlechtsverkehr eine Rolle. So führte sie bezeichnenderweise aus: «Er lag grinsend auf dem Bett und hatte keine Einsicht was da passierte. Wenn er sich später bei mir entschuldigt hätte, oder mir später geschrieben hätte, aber er machte nichts». Die Tatsache, dass er sich während ihrer Zugfahrt nicht bei ihr erkundigt habe, ob etwas passiert sei und ob man etwas falsch gemacht habe, hätte ihr gezeigt, dass er genau gewusst habe, was er gemacht habe (pag. 99 Z. 327 ff.).