Indem er immer mit dem Gegenteil reagiert habe, hätte er ihr gezeigt, dass er es gehört und wahrgenommen habe (pag 482 Z. 117 ff.). Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Privatklägerin bei ihrer staatsanwaltschaftlichen Einvernahme auch zu Protokoll gegeben hatte, wie der Beschuldigte eben gerade auf sie reagiert habe, indem er aufgehört habe sie zu lecken und zu saugen, als sie «Au» gesagt habe (pag. 96 Z. 222): «Er leckte mich auch oral und saugte. Mir tat dies weh und ich sagte «Au». Er hörte auf und drang mit seinem Penis wieder in mich ein. Ab diesem Zeitpunkt war mir klar geworden, dass nun der Punkt überschritten sei, wo es absichtlich war, wo es nicht mehr Zufall war.