486 Z. 257 f.; pag. 488 Z. 346) und dann die Frage «was machst du da?» bzw. «was machsch dü da?» als sie sich aufgerichtet habe (pag. 107 Z. 242; pag. 155 Z. 137 f.; pag. 488 Z. 346; pag. 489 Z. 371; pag. 648 Z. 21 f.). In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Polizei am nächsten Morgen beim Beschuldigten zu Hause klingelte (pag. 14). Die rapportierende Polizeimitarbeiterin hielt dazu fest, dass der Beschuldigte sichtlich überrascht ab dem Auftauchen der Polizei gewesen sei, sie aber hereingelassen habe. Nach dem ersten Erklären sei er konsterniert gewesen.