Immerhin hatte sie in ihrer ersten Einvernahme bei der Polizei im gleichen Atemzug mit der Schilderung des Mundzudrückens auch noch gesagt, dass er sie während dem Sex die ganze Zeit gewürgt habe, was sich im Nachhinein bekanntlich als unrichtig herausstellte. Der Beschuldigte stritt demgegenüber stets ab, dass die Privatklägerin ihm gesagt habe, er solle aufhören (pag. 106 Z. 227). Auch habe er ihr nie den Mund zugehalten (pag. 108 Z. 281; pag. 154 Z. 129). Ihre einzigen Äusserungen während dem Vorfall seien die Frage nach dem Kondom gewesen (pag. 105 Z. 179; pag. 154 Z. 110; pag. 486 Z. 257 f.;