Er habe dann aufgehört und sei wieder mit seinem Penis in sie reingedrungen. Ihr sei dann klar geworden, dass sie sich wehren müsse und dass er nicht einfach so aufhören würde. Sie habe dann «Nein, nein» gesagt. Dann habe sie lauter «Nein» gesagt und in dem Moment habe er ihren Mund massiv und bewusst zugedrückt (pag. 96 Z. 231 ff.). An der erstinstanzlichen Hauptverhandlung sagte sie sodann aus, sie habe von Beginn bis zum Schluss 5-6 Male Nein und einmal Au gesagt (pag. 482 Z. 113). Im Sinne eines ersten Zwischenfazits ist deswegen festzuhalten, dass die Privatklägerin ihren verbalen Widerstand in den verschiedenen Einvernahmen, bzw. im Spital Wallis unterschiedlich schilderte.