Wenn das Abstreiten auch nicht blumig ausfiel, so war seinen Reaktionen auf die konkreten Vorhalte oberinstanzlich doch eine tiefe Erschütterung und kompromisslose, ehrliche Verneinung zu entnehmen. Dass er auch später noch überrascht gewesen sei, steht im Einklang mit dem Berichtsrapport der Kantonspolizei Bern vom 18. Februar 2021, wonach der Beschuldigte beim Auftauchen der Polizei sichtlich überrascht und nach erstem Erklären konsterniert gewesen sei (pag. 15). Der Beschuldigte versuchte denn auch nicht, die Privatklägerin unnötig schlecht zu machen. Vielmehr blieb er in seinen Überlegungen und Äusserungen in Bezug auf sie differenziert und objektiv.