107 Z. 243 ff.). Konfrontiert mit den Aussagen der Privatklägerin anlässlich der Berufungsverhandlung führte er sichtlich erschüttert aus «Ja, ich bin ziemlich sprachlos. Ich möchte da eigentlich nichts dazu sagen. Ich bin sprachlos» (pag. 647 Z. 35 f.). Zum konkreten Moment des Spielabbruchs führte er aus, als es fertig gewesen sei, sei er nach vorne gerichtet auf ihr gelegen. Dann habe sie sich einfach aufgerichtet, ohne irgendetwas und habe ihn ganz anders angeschaut und gezischt: «Was machsch dü da, was machsch dü da». Das vergesse er nie mehr. Er so «Hö, was», komme nicht mehr nach, habe sie angeschaut und sei weg von ihr gegangen.