15 eigenen Verhalten beschrieb er dann relativ detailliert was er machte, gab auch an, dass er die Kadenz erhöhen musste (pag. 154 Z. 132) und gewusst habe, dass seine beste Darbietung wegen seinen Rückenschmerzen nicht möglich sein werde (pag. 488 Z. 332 f.). Besonders auffällig ist, dass der Beschuldigte auch schonungslos und klar Details beschrieb, welche ihn selber allenfalls nicht im besten Licht erscheinen lassen würden. So erklärte er bspw. unumwunden, dass er nach dem Vorfall noch ein bis zwei Gläser Whisky getrunken und zwei Zigaretten geraucht habe und dann schlafen gegangen sei.