Während sie selber die Hände des Beschuldigten in ihrer Halsgegend geradezu als Würgen empfunden und beschrieben hatte, musste sie später einräumen, dass er einfach nur die Hände an ihren Hals gehalten habe, ohne zuzudrücken. Es ist somit davon auszugehen, dass sie das Geschehene so erzählt hat, wie sie es damals empfunden hat, dass aber ihre subjektive Wahrnehmung deutlich gefärbt war.