So sprach sie in ihrer ersten Befragung nur von einem schmerzhaften Lecken des Beschuldigten in ihrem Intimbereich und nicht von Saugen (pag. 21). Auch dem Spitalpersonal gegenüber hatte sie kein Saugen erwähnt (pag. 189). In der zweiten Befragung war dann von einem schmerzhaften Lecken und Saugen die Rede (pag. 96 Z. 221 f.), wobei sie angab, vor allem das Saugen habe geschmerzt (pag. 98 Z. 312 f.). Oberinstanzlich gab sie sodann an, dass es für sie schwierig sei, zu sagen, ob das jetzt