Die Privatklägerin und der Beschuldigte lernten sich rund eine Woche vor dem Vorfall via die Dating-App «Tinder» kennen. Der Beschuldigte schrieb die Privatklägerin an, worauf sie kurzzeitig über Tinder und dann via Whatsapp Nachrichten austauschten (pag. 23 Frage 19, pag. 26 ff.). Der Chat lief angeregt, bis es am 12. Februar 2021 zum Treffen kam. In der Einleitung zu ihrem Tinderprofil beschrieb sich die Privatklägerin als «176 sportlich», «I look harder than I’m…» und «Und gäll dü seisches, wenni zerst soll schriebe!» (pag. 114). Auf ihren Fotos zeigte sie sich unter anderem mit einer Pistole in einem Schiesskeller (pag.