Schliesslich sei es ihr gelungen, ihre Hände nach oben zu nehmen und ihn an seinen Oberarmen mit einem heftigen Drücken mit aller Kraft von sich runter zu stossen, so dass er rücklings neben ihr zu liegen gekommen sei. Dass es zur neuerlichen vaginalen Penetration gekommen ist, blieb unbestritten. Der Beschuldigte bestreitet aber, dass dies gegen den Willen der Privatklägerin geschehen ist. 10.2 Vorgeschichte Die Privatklägerin und der Beschuldigte lernten sich rund eine Woche vor dem Vorfall via die Dating-App «Tinder» kennen.