Gemäss Anklageschrift soll der Beschuldigte die Privatklägerin nach unterbrochenem Oralverkehr erneut mit seinem erigierten Penis vaginal penetriert haben, wobei er mit seinem ganzen Körpergewicht auf sie gelegen sein soll. Als sie, unfähig zur ausreichenden körperlichen Wehr, wiederholt für ihn hörbar «Nein, Nein» gesagt habe, habe er ihr erneut seine Hand auf ihren Mund gelegt und diesen fest zugedrückt. Schliesslich sei es ihr gelungen, ihre Hände nach oben zu nehmen und ihn an seinen Oberarmen mit einem heftigen Drücken mit aller Kraft von sich runter zu stossen, so dass er rücklings neben ihr zu liegen gekommen sei.