Es lasse sich nicht eindeutig erstellen, wann nun genau dieser Schmerz beim Beschuldigten eingetreten sei. Dies sei aber wohl auch nicht entscheidend. Der Beschuldigte habe immerhin nach dem ersten Schlag kurz überlegt, ob es das gewesen sei, dann aber noch einmal weitergemacht. Die Privatklägerin habe sich ab dann merkbar aktiv gewehrt. Darauf habe der Beschuldigte mit der Hand reagiert. Insgesamt seien die Aussagen der Privatklägerin über die dritte Phase sehr stimmig und ergäben eine logische Geschichte über effektiv Erlebtes. Die Aussagen des Beschuldigten seien demgegenüber nur schwer nachvollziehbar.