Mit «Spielabbruch» sei nicht nur der Beischlaf unterbrochen worden, sie sei auch gerade ohne ein weiteres Wort gegangen. Dieser äusserst krasse Wechsel zwischen völliger Passivität während praktisch dem ganzem Beischlaf, dem plötzlichen Vorwurf: «Was machsch dü da?» und dem zielstrebigen Verlassen der Wohnung passe nicht. Dies passe eher zur Version der Privatklägerin. Die Aussagen des Beschuldigten würden diesbezüglich nicht glaubhaft wirken. Er habe zudem bestritten, dass sie ihn am Schluss weggestossen habe.