In dieser Schilderung sei ein Strukturbruch zu erblicken. Es erscheine wenig nachvollziehbar, dass die Privatklägerin die ganze Zeit den Seestern gemacht haben solle, während er sie in verschiedenen Stellungen vaginal penetriert und stimuliert habe, und ihn dann ohne erkennbaren Anlass mit blitzenden Augen angeschaut und in seinen Worten einen Spielabbruch vollzogen haben solle. Mit «Spielabbruch» sei nicht nur der Beischlaf unterbrochen worden, sie sei auch gerade ohne ein weiteres Wort gegangen.