Offensichtlich habe der Beschuldigte hier auf sie reagiert. Hinsichtlich der dritten Phase sei bestritten, dass die Privatklägerin mehrfach und mit zunehmender Intensität und Dynamik ein Nein artikuliert und er ihr in dem Moment den Mund zugedrückt habe, bis sie ihn schliesslich von sich weggestossen habe. Es stelle sich somit die Frage, ob sie in dieser Phase tatsächlich Nein gesagt, der Beschuldigte dieses Nein wahrgenommen und in der Folge seine Hand auf ihren Mund gedrückt habe. Relevant sei, dass die Privatklägerin die Steigerung ihrer verbalen Ablehnung bildhaft beschrieben habe. Der Beschuldigte sei wie nicht da gewesen.