Dies müsse aber nicht abschliessend beurteilt werden, weil das Gericht an den angeklagten Sachverhalt gebunden sei (sog. Immutabilitätsprinzip). Gemäss Anklageschrift habe sie laut hörbar «Aua» gesagt, worauf er damit aufgehört habe. Die Anklageschrift umschreibe anschliessend keine nötigende Handlung mehr, welche der Beschuldigte nach der ablehnenden Willensbekanntgabe vorgenommen haben soll. Offensichtlich habe der Beschuldigte hier auf sie reagiert.