Er habe weiter bildhaft erklärt, wie ihre Augen geblitzt und sie wörtlich gesagt habe: «Was machsch dü da?», und er habe seine Empfindungen nach diesem abrupten Abbruch geschildert. Er habe die Welt nicht mehr verstanden und der Abbruch sei ihm oftmals auch im Traum nachgegangen, was für die Glaubhaftigkeit seiner Aussagen spreche. Seine Aussagen würden über weite Teile eine logische Konsistenz aufweisen. Er habe nichts vom verbalen Widerstand der Privatklägerin wahrgenommen, sie sei einfach passiv gewesen und habe den «Seestern» gemacht (pag. 154 Z. 112); umso überraschter und perplex sei er gewesen, als sie sich plötzlich aufgerichtet habe.