Es sei auffallend, dass die Aussagen bereits im Punkt des ersten Kusses diametral auseinandergehen würden, obschon darin noch kein (strafrechtlich relevanter) Vorwurf zu erblicken sei und erwartet werden könnte, dass sich die beiden am Folgetag an ein solches Detail erinnern würden. Das Eingestehen von Erinnerungslücken könne wiederum ein Realkennzeichen sein. Er habe weiter bildhaft erklärt, wie ihre Augen geblitzt und sie wörtlich gesagt habe: «Was machsch dü da?», und er habe seine Empfindungen nach diesem abrupten Abbruch geschildert.