8 Die Privatklägerin habe ausgesagt, sie sei bereits nach der Nackenmassage und dem Kuss in der Küche perplex gewesen (pag. 21; pag. 94 Z. 167; pag. 95 Z. 170), dann erneut beim Kuss im Schlafzimmer (pag. 21) und dann auf dem Bett (pag. 21; pag. 481 Z. 89). Der Verteidigung sei insoweit zuzustimmen, als es unlogisch und wenig glaubhaft sei, dass sie in jeder dieser Phasen und somit quasi dauerhaft überrascht und perplex gewesen sei. Die Privatklägerin habe aber selber angefügt, dass die ersten groben Avancen für sie noch in Ordnung gewesen seien (pag.