8. Beweismittel Die Vorinstanz hat die massgebenden Beweismittel, die bereits im erstinstanzlichen Verfahren vorlagen, zutreffend wiedergegeben und zusammengefasst (pag. 539 ff.; pag. 544 f.; pag. 546 ff.). Darauf kann verwiesen werden. Hinzu kamen im oberinstanzlichen Beweisergänzungsverfahren die Aussagen der Privatklägerin (pag. 635 ff.) und des Beschuldigten (pag. 646 ff.) anlässlich der Berufungsverhandlung, der aktuelle Strafregisterauszug (pag. 628) und der Leumundsbericht (pag. 631 f.). Aus den oberinstanzlichen Befragungen ergaben sich im Wesentlichen noch folgende Erkenntnisse: