__ hinweg, welche ihm einerseits verbal klar zu verstehen gab, dass sie mit seinen sexuellen Handlungen (vaginales Einführen des Fingers sowie orales Lecken und Saugen und vaginales Eindringen mit dem Penis) nicht einverstanden ist und welche andererseits aufgrund der Hand am Hals und auf dem Mund sowie seines Körpergewichts, welches auf ihr lag, auch physisch nicht mehr zu mehr Widerstand fähig war. Damit vollzog A.________ insbesondere unter Anwendung von Gewalt den Geschlechtsverkehr sowie sexuelle Handlungen gegen den ausdrücklichen Willen von C.________.