3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden ein aktueller Strafregisterauszug vom 17. Mai 2023 (pag. 628) sowie ein aktueller Leumundsbericht inkl. Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse über den Beschuldigten vom 17. Mai 2023 (pag. 631 f.) eingeholt. Anlässlich der Berufungsverhandlung wurden der Beschuldigte und die Privatklägerin – letztere unter Konfrontationsvermeidung – einvernommen (pag. 633 ff.). Die Einvernahme der Privatklägerin wurde audiovisuell in einen Nebenraum übertragen, in welchem sich der Beschuldigte befand.