Die Berufungsverhandlung vor der 1. Strafkammer fand am 22. Mai 2023 in Anwesenheit des Beschuldigten und dessen Verteidiger, dem stellvertretenden Generalstaatsanwalt und der Privatklägerin (unter Konfrontationsvermeidung und Dispensation von der persönlichen Teilnahme nach ihrer Einvernahme, pag. 614 ff.) sowie deren Rechtsvertreterin statt (pag. 633 ff.).