Am 21. November 2022 erklärte Fürsprecher Dr. B.________ (Mandatsübernahme per 25. August 2022, pag. 519) namens und im Auftrag des Beschuldigten formund fristgerecht die Berufung, welche sich auf die Anfechtung des erstinstanzlichen Schuldspruchs wegen Vergewaltigung, die ausgesprochene Freiheitsstrafe, die Kosten- und Entschädigungsfolgen sowie die Verurteilung zur Bezahlung von Schadenersatz und Genugtuung an die Privatklägerin beschränkte (pag. 570 f.).