2. Berufung Gegen das erwähnte Urteil meldete Fürsprecher E.________ namens und im Auftrag des Beschuldigten am 5. August 2022 form- und fristgerecht Berufung an (pag. 516). Mit Eingabe vom 31. August 2022 teilte Fürsprecher Dr. B.________ der Vorinstanz mit, dass er neu mit der Wahrung der Interessen des Beschuldigten beauftragt sei und reichte eine entsprechende Anwaltsvollmacht ein (pag. 518). Die schriftliche Urteilsbegründung datiert vom 28. Oktober 2022 (pag. 524 ff.) und wurde den Parteien gleichentags mit Verfügung zugestellt (pag. 566 f.). Am 21. November 2022 erklärte Fürsprecher Dr. B.______