gen am 12. Februar 2021 in Bern z.N. der Privatklägerin, und verurteilt zu einer Freiheitsstrafe von 17 Monaten bedingt mit einer Probezeit von zwei Jahren, unter Anrechnung der Polizeihaft von einem Tag, sowie zu zwei Dritteln der Verfahrenskosten, ausmachend CHF 8'438.55. Für das bereits bestimmte amtliche Honorar des früheren Verteidigers, bestimmt auf CHF 995.60, sowie für den nachforderbaren Betrag von CHF 246.00 wurde die Rück- und Nachzahlungspflicht des Beschuldigten auf zwei Drittel bestimmt.