1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 4. August 2022 wurde der Beschuldigte/Berufungsführer (nachfolgend: Beschuldigter) durch das Regionalgericht Bern-Mittelland (nachfolgend: Vorinstanz) freigesprochen vom Vorwurf der Anschuldigung der sexuellen Nötigung, angeblich begangen am 12. Februar 2021 in Bern, z.N. der Straf- und Zivilklägerin (nachfolgend: Privatklägerin), unter Ausrichtung einer Entschädigung von CHF 3'477.60 (1/3 des anwaltlichen Gesamthonorars) und unter Auferlegung eines Drittels der Verfahrenskosten, ausmachend CHF 4'219.25, an den Kanton Bern.