unter Auferlegung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 3'500.00 an den Kanton Bern; unter Ausrichtung einer Entschädigung durch den Kanton Bern an den amtlichen Verteidiger, Rechtsanwalt C.________, für das oberinstanzliche Verfahren gemäss Ziff. IV. 1 nachfolgend; unter Ausrichtung einer Entschädigung durch den Kanton Bern von CHF 7'233.55 (inkl. Auslagen und MWST) an A.________ für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte durch Rechtsanwalt B.________ im oberinstanzlichen Verfahren. III. Im Zivilpunkt wird erkannt: