Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mitteland (Einzelgericht) vom 31. März 2022 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als: 1. die amtliche Entschädigung für die amtliche Verteidigung von A.________ durch Rechtsanwalt C.________ für das erstinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt wurde: