Zudem finden sich in den Rückmeldungen der Begleitpersonen Äusserungen der Straf- und Zivilklägerin, welche zu den Aussagen des Beschuldigten passen (vgl. die Ausführungen unter Ziff. III.14.3 hiervor und die Aussagen des Beschuldigten [u.a. pag. 190 Z. 37 ff., pag. 61 Z. 83 ff.; pag. 62 Z. 97 ff.]). Der Beschuldigte äusserte sich schliesslich nicht nur zu den Schwierigkeiten mit der Kindesmutter, sondern differenzierte und gab im Rahmen der erstinstanzlichen Hauptverhandlung beispielsweise auch an, dass die Therapie, welche die Kindesmutter besuche, etwas bewirkt habe und er froh darüber sei (pag. 570 Z. 37 f.).