So nickte sie beispielsweise auf die Frage «vorne und hinten?» (ab Minute 13:00) und verneinte die Fragen, ob sie oder der Beschuldigte vielleicht einmal etwas anderes gemacht oder gesagt hätten (ab Minute 14:50). Auf der gleichen Linie liegen die Antworten der Straf- und Zivilklägerin nach einer kurzen Pause der Befragung (ab Minute 22:00). Sie bejahte noch einzelne Fragen (bspw. die Frage, ob der Beschuldigte sogleich damit anfange, wenn sie bei ihm zur Haustüre hereinkomme [ab Minute 23:15]) und wiederholte ansonsten das bereits Gesagte in den gleichen Worten und mit identischer Gestik. Mit Blick auf diese Ausführungen ist nicht zu verkennen, dass auch die Befragung bei der Kinder-