Den Satz «Dr Papi längt mi am Füdle ah» äusserte sie wiederholt und wie auf Knopfdruck. Die zweimalige Frage der Befragerin, ob ihr dazu noch etwas in den Sinn komme, verneinte sie zunächst, führte dann aber auf weitere Fragen hin noch aus, dass es auf der Polstergruppe passiere, wenn K.________ nicht da sei und, dass der Beschuldigte gesagt habe «Blib mau still, gang nid weg». Weitere Details gab die Straf- und Zivilklägerin nur noch auf suggestive Fragen hin preis. So nickte sie beispielsweise auf die Frage «vorne und hinten?» (ab Minute 13:00) und verneinte die Fragen, ob sie oder der Beschuldigte vielleicht einmal etwas anderes gemacht oder gesagt hätten (ab Minute 14:50).