Auffallend ist insbesondere, dass die Schilderungen der Straf- und Zivilklägerin, welche sie am 1. Dezember 2019 gegenüber der Kindesmutter gemacht haben soll, nun sehr dynamisch gewesen sein sollen. So soll die Straf- und Zivilklägerin gegenüber ihrer Mutter nun noch erzählt haben, dass sie zur Nachbarin habe abhauen wollen, der Beschuldigte sie am Arm festgehalten und gesagt habe, dass sie hinhalten müsse (pag. 752 Z. 13 f.). Zudem bestätigte die Kindesmutter, was sie vor der Vorinstanz erstmals vorgebracht hatte, nämlich, dass es auch am 5. Dezember 2019 zu einem Vorfall gekommen sei (pag. 753 Z. 7 ff.).