20 tung erst bei ihrer dritten Einvernahme zu Protokoll brachte, mutet seltsam an, wirkt nachgeschoben und aggravierend. Auch vor oberer Instanz machte die Kindesmutter keine überzeugenden Aussagen. Auffallend ist insbesondere, dass die Schilderungen der Straf- und Zivilklägerin, welche sie am 1. Dezember 2019 gegenüber der Kindesmutter gemacht haben soll, nun sehr dynamisch gewesen sein sollen.