19 Anlässlich der Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft vom 7. Juli 2020 gab die Kindesmutter abweichend von ihren ersten Aussagen auf die Frage, ob die Strafund Zivilklägerin ihr am 1. Dezember 2019 ausdrücklich gesagt habe, dass es ihr weh getan habe oder nur, wo der Beschuldigte sie berührt habe, an: «Nur, wo er sie berührt habe» (pag. 40 Z. 57 ff.). Weiter führte die Kindesmutter aus, dass die Straf- und Zivilklägerin am 2. Dezember der Nachbarin erzählt habe, dass es ihr beim Wasserlassen weh mache.