29 Z. 242 f.). In der gleichen Einvernahme führte die Kindesmutter auf die Frage, was sie danach unternommen habe, aus «Nichts. Was hätte ich noch so spät machen sollen. Ich habe kein Auto. Ich wollte auch nicht zur Polizei deswegen. Am 04.12.2019 erwähnte D.________ beim ‘bisle’ dass es ihr weh mache wegen dem Papi. Daraufhin habe ich sie nicht nochmals gefragt. Daraufhin habe ich meinem Anwalt telefoniert und gefragt, was ich machen soll» (pag. 29 Z. 248 ff.). Dass die Kindesmutter nicht nachschaute, ob sie bei der Strafund Zivilklägerin eine Wunde oder Rötung erkennt und anstatt einem Arzt ihrem Anwalt telefonierte, ist nur schwer nachvollziehbar. Fragezeichen wirft schliesslich