Sie sagte, weil ihr Papi weh mache» (pag. 26 Z. 101 ff.). Davon abweichend gab sie kurz darauf an, dass die Straf- und Zivilklägerin auf ihre Frage, weshalb sie weine und traurig sei, geantwortet habe, dass sie nicht mehr zum Beschuldigten gehen wolle, solange es ihr unten weh mache (pag. 27 Z. 118 ff.). Die Aussagen der Kindesmutter blieben insoweit konstant, als die Straf- und Zivilklägerin ihr erzählt haben soll, dass der Beschuldigte ihr hinten bei der Hose mit seiner Hand an ihrem «Füdli» streichle und mit dem Finger «iche drückt» (pag. 26 Z. 103 f. sowie pag. 27 Z. 124 f.) und der Beschuldigte sie auch vorne streichle bzw. anfasse (pag. 26 Z. 105 f. sowie pag. 564 Z. 41 f.).