Aussagen gegenüber der Kindesmutter (Erstaussage) Die Erstaussage soll die Straf- und Zivilklägerin am Abend des 1. Dezember 2019 spontan gegenüber der Kindesmutter gemacht haben, nachdem sie vom Besuchswochenende beim Beschuldigten nach Hause kam. Die Kindesmutter wurde diesbezüglich mehrfach einvernommen. Die Vorinstanz hat ihre bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft und im Rahmen der erstinstanzlichen Hauptverhandlung getätigten Aussagen zutreffend zusammengefasst. Darauf kann vorab verwiesen werden (S. 36 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 643 ff.). Nicht ge-