O., S. 69). Als die Straf- und Zivilklägerin am 18. Dezember 2019 durch die Kinderschutzgruppe befragt wurde, wurde sie bereits mehrfach mit dem angeblichen Ereignis vom Wochenende des 30. November /1. Dezember 2019 konfrontiert bzw. dazu befragt, nämlich durch die Kindesmutter (vgl. pag. 26 Z. 100 ff.), durch die Nachbarin (vgl. pag. 51 Z. 55 ff.) und die Spielgruppenleiterin (vgl. pag. 56 Z. 28 ff.). Aussagen gegenüber der Kindesmutter (Erstaussage)