17 der Beschuldigte und seine Verteidigung keine Gründe für eine fehlende Aussagetüchtigkeit der Straf- und Zivilklägerin geltend machten. 14.3.2 Aussagequalität (Lügenhypothese) Es kann unter diesem Titel der Aussagequalität/Lügenhypothese festgehalten werden, dass in den Akten keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Straf- und Zivilklägerin speziell Dinge oder gar Phantasiegeschichten mit sexuellem Inhalt zusammenfantasieren würde.