In Worte fassen kann sie die Handlungen nicht, nannte aber auf Fragen der Befragerin, einzelne originelle Details zum Geschehen. So sollen die Handlungen auf dem Sofa passiert sein, als ihr Halbbruder K.________ nicht da gewesen sei (ab Minute 08:20). Der Beschuldigte soll ihr gesagt haben «blib mau still, gang nid weg» (ab Minute 10:00), worauf sie geantwortet habe «doch ig loufe weg» und der Beschuldigte sie festgehalten habe (ab Minute 13:25). Mit der Zeit verlor die Straf- und Zivilklägerin offensichtlich die Geduld, erschien genervt über die vielen ähnlichen Fragen der Befragerin und versuchte mit Fragen vom Thema abzulenken (ab Minute 09:00).