Da in der forensischen Praxis Dritten das relevante Ereignis unbekannt sei (andernfalls wäre die Aussage des Kindes nicht erforderlich), sei dann die Gefahr gross, dass solche Erinnerungshilfen irreführende Informationen enthielten. Hierdurch erhöhe sich die Wahrscheinlichkeit suggestiver Effekte. Die Anfälligkeit für Suggestionen (Suggestibilität) sei kein Persönlichkeitsmerkmal. Vielmehr werde diesbezüglich von einem veränderbaren emotionalen und kognitiven Mangelzustand ausgegangen, der die Beeinflussungsbereitschaft erhöhe. Übereinstimmend belegten empirische Untersuchungen eine Altersabhängigkeit dieses Effektes: